Überimpfung? - Für das Robert-Koch-Institut kein Problem

08.01.2015

Der Impfpass dokumentiert alle verabreichten Impfungen, sofern einer vorhanden ist.

Häufig aber tritt das Problem auf, dass dieser nicht mehr auffindbar ist. Es gibt zahllose Gründe, warum der Impfpass verlorengegangen ist (Umzüge, verlegt etc.).

Wir nehmen an, dass nur wenige ihren Impfpass auswendig kennen.
Hier meinen wir nicht Impfgegner oder Kritiker, die keinen Impfpass besitzen oder vielleicht in ihrem Leben einmal geimpft wurden.

Was also empfiehlt in einem solchen Fall das Robert-Koch-Institut?

Teil 1 (I)

"Bei fehlenden oder lückenhaften Impfdokumenten sowie bei Impfungen, die nicht im Impfausweis dokumentiert wurden, empfiehlt die STIKO für indizierte Impfungen diese durchzuführen zu lassen. Diese Empfehlung dient dazu, betroffene Personen möglichst sicher vor einer Infektion zu schützen."

Fazit:

Wenn Impfungen vor z.B. 6 Monaten erfolgten und in diesem Zeitraum der Impfpass verloren ging, dann ermutigt man hier, noch einmal zu impfen.

Impfabstände werden hier mal eben über Bord geworfen!

Es kommt zudem sehr oft vor, dass Menschen nicht wissen, gegen was sie geimpft wurden (vor allem wenn es sich um Kombinationsimpfstoffe handelt) und auch nicht welcher Impfstoff von welchem Hersteller verabreicht wurde.

Das Abhandenkommen des Impfpasses kann außerdem wunderbar ausgenutzt werden, um den Patienten mit allen möglichen Impfungen "aufzufrischen".

Hier sei noch einmal betont: OHNE vorher zu Wissen, was jemals geimpft wurde und wann dies war.

Teil 2 (I)

"Grundsätzlich gilt: Nur dokumentierte Impfungen gelten als durchgeführt."

Fazit:

Wenn der Impfpass verloren geht, gilt man als UNGEIMPFT.

So wird dies im Übrigen in die Statistiken übertragen!

Teil 3 (I)

"Serologische Kontrollen zur Überprüfung des Impfschutzes sind nur in Ausnahmefällen angezeigt (z.B. anti-HBs bei Risikopersonen); zum Nachweis vorausgegangener Impfungen sind serologische Kontrollen ungeeignet, da ein fehlender Titer nicht zwingend das Fehlen früherer Impfungen dokumentiert und ein vorhandener Titer nicht zwingend beweist, dass eine komplette Grundimmunisierung stattgefunden hat (z.B. im Falle von 1 oder 2 noch nicht so lange zurückliegenden Impfdosen)."

Fazit:

Diese Aussage des Robert-Koch-Instituts ist eine Schande.

Hier wird erklärt, dass man durch Impfungen keinen Antikörpertiter aufbauen kann (bekannt als Impfversager), und dass man bei einem vorhanden Antikörpertiter weiterimpfen sollte, da VIELLEICHT die Grundimmunisierung nicht abgeschlossen wurde.

Dieses Debakel mit dem Titer erklärten wird schon anhand der Mumps-Masern-Röteln Impfung (MMR) in unserem Beitrag
(Wenn das RKI versagt - "Fantastische Geschichten" aus dem Robert-Koch(buch)-Institut).

impformation.org/de/blog/wissenschaft/masernimpfung_wenn_das_robert_koch_institut_nicht_mehr_weiter_weiss/2014-11-29/18/

Man möchte hier partout Titerkontrollen vermeiden und stellt diese als unbrauchbar dar.
Schulmedizinisch ein absoluter Widerspruch!

Teil 4 (I)

"Daher hat die STIKO abgewogen, dass eine nicht auszuschließende mögliche „Überimpfung“ mit einem ggf. etwas erhöhten Risiko für lokale Nebenwirkungen in Kauf genommen werden kann, um einen zuverlässigen Impfschutz für Personen ohne Impfdokumentation zu gewährleisten."

Fazit:

Überimpfung?

In den Augen der Stiko (Ständige Impfkomission) problemlos.
Und Nebenwirkungen können in Kauf genommen werden.

Interessant auch das Wort "LOKALE" Nebenwirkungen.

Die Fachinformationen von JEDEM Impfstoff zeigen mehr als "nur" lokale Nebenwirkungen.

Der Verbraucher wird hier also getäuscht und man versucht ihn mit Unwahrheiten zu beruhigen.

Teil 5 (I)

"Dies dient auch der Rechtssicherheit des Arztes, der sich hinsichtlich der Beurteilung der Notwendigkeit einer Impfung zur Verhinderung schwerer Erkrankungen nicht allein auf eine mündliche Aussage des Patienten stützen kann (s. Quast, U. and Ley, S. (2005) Schwierige Impffragen - kompetent beantwortet. Kilian Verlag, Marburg.)"

Fazit:

Wenn sie dem Arzt sagen und sich sogar 100 % sicher sind, dass sie kürzlich gegen die Krankheit(en) XY geimpft wurden, kann er ihnen dieselben Impfungen trotzdem empfehlen.

Interessant ist hier die Wortwahl und Ausdrucksweise.

Mit "... der sich hinsichtlich der Beurteilung der Notwendigkeit einer Impfung zur Verhinderung schwerer Erkrankungen nicht allein auf eine mündliche Aussage des Patienten stützen kann.", äußert man hier "fast" schon eine Pflicht zum Impfen bzw. hat der Patient hier nichts mehr zu sagen.

Lesen Sie bitte immer die Ausführungen unserer Behörden.
Verstehen Sie diese und klären Sie bitte die Menschen auf!

Euer AGI-Team!

Quellen:

(I)
http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_AllgemeineFragen/FAQ01.html?nn=2391120

Foto: www.pixabay.de
Lizenz: CC0 Public Domain / FAQ

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